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Im März 2007 trat in Deutschland die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie fordert erstmals auch, dass die dämmende Wirkung des Gehörschutzes bei der Einhaltung der Tagesexpositionswerte berücksichtigt sein muss.
Um die Varibilität der Dämpfungswerte durch unterschiedliche (falsche) Trageweisen zu berücksichtigen, wurden Korrekturwerte eingeführt, um die die Herstellerangaben zu reduzieren sind:
Für Standard-Gehörschutzstöpsel: 9 dB
Für Kapselgehörschutz: 6 dB
Für angepassten Gehörschutz:
3 dB
So ergeben sich für Gehörschutz-Otoplastiken die niedrigsten Korrekturwerte von drei Dezibel, für Stöpsel, die der Träger vor Gebrauch formen muss, mit neun Dezibel die höchsten.
Der EARfoon MultiClick-Gehörschutz bietet verschiedene Filteraufsätze, die fest auf den Basisfilter aufgesteckt werden. Die Basisdämpfung kann so um einen fest definierten Wert erhöht werden (je nach Aufsatz).
Hierauf sollten Sie achten: Mit Inkrafttreten der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung im März 2007 wird geregelt, daß der Arbeitgeber für die Wirksamkeit des Gehörschutzes verantwortlich ist. Frei einstellbare Filterventile und locker in die Otoplastik eingesteckte Filterelemente sind in Ihrer Wirkamsamkeit manipulierbar und diesbezüglich sicher nicht sinnvoll.